Babbel GmbH | Babbel for Business Bedingungen

Babbel GmbH | Nutzungsbedingungen für Babbel for Business
Juli 2022

1. Allgemeines | Geltungsbereich

1.1. Diese Babbel for Business Bedingungen („B2B-Bedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der Babbel GmbH, Andreasstraße 72, 10243 Berlin, Deutschland („Babbel“) und Kunden von Babbel, die Unternehmer und nicht Verbraucher sind („Partner“) und für die Babbel Dienste erbringt.

1.2. Diese B2B-Bedingungen gelten für alle Bestelldokumente und Bestellvorgänge, die online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt und zwischen Babbel und dem Partner vereinbart werden (jeweils eine „Bestellung“). Diese B2B-Bedingungen werden Bestandteil jeder Bestellung.

1.3. Diese B2B-Bedingungen gelten auch als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge zwischen Babbel und dem Partner, selbst wenn Babbel im Einzelfall nicht darauf hinweist. Diese B2B-Bedingungen gelten spätestens dann als bestätigt, wenn der Partner oder der erste Zugelassene Nutzer auf die Dienste zugreift.

1.4. Diese B2B-Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, widersprechende oder ergänzende Bedingungen werden nur Bestandteil einer Bestellung, soweit Babbel solchen Bedingungen schriftlich zugestimmt hat.

1.5. Sofern in diesen B2B-Bedingungen die Begriffe ‚schriftlich‘, ‚in Schriftform‘ oder ähnliche verwendet werden, genügt insoweit der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich unterzeichneter Dokumente sowie von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) oder ein strengerer Standard (wie beispielsweise handschriftliche Unterzeichnung oder notarielle Beurkundung). Soweit in diesen B2B-Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Austausch einfacher E-Mails dafür nicht ausreichend.

1.6. Soweit diese B2B-Bestimmungen nichts anderes bestimmen, sind alle Mitteilungen und Erklärungen, die der Partner Babbel gegenüber abgibt, mindestens in Textform im Sinne des anzuwendenden Rechts abzugeben (eine einfache E-Mail ist ausreichend).

2. Kostenfreie Dienste und Kostenpflichtige Dienste | Partnerkonto und Control Panel | Updates | Probenutzung

2.1. Nach Maßgabe der jeweiligen Bestellung gewährt Babbel dem Partner Zugang zu Babbels als Software as a Service angebotener Sprachlernsoftware sowie zu allen dazugehörigen Websites, Plattformen, Diensten, Anwendungen und den jeweiligen Lerninhalten und Funktionen in dem Umfang, der in der Bestellung näher bezeichnet ist („Dienste“). Babbel kann die Dienste kostenfrei mit eingeschränktem Funktionsumfang („Kostenfreie Dienste“) oder gegen Zahlung einer Gebühr mit bestimmten vereinbarten Funktionen („Kostenpflichtige Dienste“) bereitstellen.

2.2. Babbel kann jederzeit in Übereinstimmung mit geltendem Recht neue Versionen und Upgrades der Kostenpflichtigen Dienste implementieren, einschließlich Änderungen, die das Design, die Betriebsweise, die technischen Spezifikationen, die Systeme und andere Funktionen der Kostenpflichtigen Dienste betreffen.

2.3. Mit Ablauf oder Beendigung einer Bestellung über Kostenpflichtige Dienste wandelt sich die betreffende Bestellung automatisch in eine Bestellung über Kostenfreie Dienste um.

2.4. Babbel kann Kostenfreie Dienste jederzeit und ohne Vorankündigung herabstufen, einschränken oder anderweitig modifizieren. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 16 treffen Babbel für Kostenfreie Dienste keine Garantie-, Entschädigungs-, Wartungs-, Support- oder Verfügbarkeitsverpflichtungen. Kostenfreie Dienste begründen keine Garantie für (künftige) Produkteigenschaften Kostenpflichtiger Dienste.

2.5. Babbel kann dem Partner ein eigenes Online-Konto („Partnerkonto“) und/oder den Zugang zum Administratorportal von Babbel („Control Panel“) zur Verfügung stellen, in denen der Partner seine Bestellungen und Lizenzen verwaltet. Babbel unterstützt den Partner kostenfrei bei der Verwaltung des Partnerkontos. Diese Unterstützung kann Babbel nach eigenem Ermessen im Wege einer Videokonferenz, telefonisch und/oder per E-Mail leisten.

2.6. Für einen von Babbel nach freiem Ermessen zu bestimmenden Zeitraum kann Babbel dem Partner kostenfrei oder zu reduzierten Gebühren zu Probezwecken Zugang zu Kostenpflichtigen Dienste gewähren („Probenutzung“). Babbel kann die zur Probenutzung bereitgestellten Dienste jederzeit ohne vorherige Ankündigung reduzieren, einschränken oder auf andere Weise modifizieren. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 16 treffen Babbel für die Probenutzung keine Garantie-, Entschädigungs-, Wartungs- oder Support- und Verfügbarkeitsverpflichtungen. Babbel kann die Probenutzung jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen oder kündigen, ohne den Partner vorher darüber zu informieren. Die Probenutzung begründet keine Garantie für (künftige) Produkteigenschaften Kostenpflichtiger Dienste. Nach Maßgabe der in der Bestellung vereinbarten Bedingungen kann die Probenutzung von Diensten enden und automatisch in reguläre Kostenpflichtige Dienste übergehen.

2.7. Babbel ist berechtigt, für die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten in Übereinstimmung mit der Bestellung Subunternehmer, einschließlich externer Softwarelieferanten, zu beauftragen.

3. Nutzungsrechte | Zugelassene Nutzer | Nutzungsbeschränkungen

3.1. Nach Maßgabe der jeweiligen Bestellung gewährt Babbel dem Partner während des Kostenfreien Zeitraums, der Anfänglichen Laufzeit und der Verlängerten Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites Recht, die Dienste ausschließlich zu internen geschäftlichen Zwecken des Partners zu nutzen („Lizenz“). Babbel bietet die Dienste so an, wie jeweils aktuell auf der Website von Babbel einschließlich des Partner- bzw. Nutzer-On-Boarding-Prozesses (soweit vorhanden) sowie des Abschnitts über häufig gestellte Fragen (FAQ) („Dokumentation“) beschrieben.

3.2. Sofern nicht abweichend vereinbart, darf der Partner ausschließlich seinen Mitarbeitern (Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter eingeschlossen) (gemeinsam „Zugelassene Nutzer“), erlauben, die Dienste zu nutzen, vorausgesetzt dass der Partner sicherstellt, dass (a) der Partner eine Lizenz für jeden dieser Nutzer erhalten hat; (b) jeder dieser Nutzer Babbel gegenüber den jeweils aktuellen ‚Babbel Nutzungsbedingungen‘ zugestimmt hat; (c) dass diese Nutzer sich an diese B2B-Bedingungen sowie an die ‚Babbel Nutzungsbedingungen‘ halten; (d) der Partner gegenüber Babbel für alles Handeln und Unterlassen sämtlicher dieser Nutzer verantwortlich bleibt; und (e) die Dienste ausschließlich zu Gunsten des Partners genutzt werden.

3.3. Zugelassene Nutzer müssen mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein. Wenn ein Zugelassener Nutzer nach geltendem Recht als minderjährig gilt, muss der Zugelassene Nutzer mindestens vierzehn (14) Jahre alt sein und die vorherige schriftliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters einholen. Babbel kann von dem Partner oder einem Zugelassenen Nutzer jederzeit einen Nachweis der Identität des Zugelassenen Nutzers, seiner Volljährigkeit und/oder der Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter verlangen.

3.4. Der Partner darf nicht (und darf nicht gestatten, dass Dritte, einschließlich Zugelassene Nutzer, dies tun) mittelbar oder unmittelbar: (a) die Dienste unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, vertreiben, teilen, verpachten, vermieten, extern geschäftlich nutzen, oder anderweitig Einnahmen aus den Diensten generieren; (b) die Dienste auf ein öffentliches oder verteiltes System kopieren; (c) Teile der Dienste dekompilieren, im Wege des Reverse-Engineerings rekonstruieren, zerlegen oder auf eine andere Weise versuchen, Quellcodes, Objektcodes oder zugrundeliegende(s) strukturelle Ideen, Know-how oder Algorithmen oder andere Funktionsmechanismen der Dienste zu erlangen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig; (d) alle oder einen Teil der Dienste modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf den Diensten basieren (außer in dem durch Babbel gestatteten Umfang oder sofern dies im Rahmen der Dienste genehmigt wurde); (e) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in den Diensten oder Teilen davon erscheinen, modifizieren; (f) die Dienste so nutzen, dass geltende Gesetze und Vorschriften verletzt werden oder außerhalb des in dieser Ziffer 3 beschriebenen Lizenzumfangs nutzen; oder (g) die Dienste verwenden, um (i) verletzendes, verleumderisches oder auf andere Weise unrechtmäßiges oder unerlaubtes Material oder bösartige Codes oder Malware zu speichern, herunterzuladen oder zu übertragen, oder (ii) Phishing, Spamming, Denial-of-Service-Angriffen oder anderen betrügerischen oder kriminellen Aktivitäten nachzugehen; (iii) die Integrität oder die Leistungsfähigkeit von Systemen Dritter oder die darin enthaltenen Angebote oder Daten zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen; (iv) unerlaubten Zugriff auf die Dienste oder die Systeme oder Netzwerke von Babbel zu erlangen; oder (v) Penetrationstests, Schwachstellenanalysen oder andere Sicherheitsbewertungen durchzuführen oder Dritte mit deren Durchführung zu beauftragen.

3.5. Die Dienste können den Export- und/oder Re-Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der Europäischen Union („EU“), der Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) oder ähnlichen Gesetzen unterliegen, die in anderen Rechtsordnungen gelten. Der Partner garantiert, (a) dass der Partner nicht in einem Land ansässig ist, gegen das die EU und/oder die USA ein Embargo oder anderweitig Wirtschaftssanktionen verhängt haben; und (b) dass der Partner (i) keine ausgeschlossene Partei im Sinne der geltenden Export- und/oder Reexportgesetze und -vorschriften der EU und/oder der USA oder ähnlicher Gesetze ist, die in anderen Rechtsordnungen gelten; oder (ii) anderweitig auf einer Regierungsliste der EU und/oder der USA mit ausgeschlossenen oder eingeschränkten Parteien aufgeführt ist.

3.6. Der Partner darf weder direkt noch indirekt Dienste oder damit zusammenhängende Daten exportieren oder re-exportieren und damit gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen. Insbesondere muss der Partner die von der der EU und den USA verhängten Sanktionen einhalten, soweit dies nicht zu einer Verletzung oder einem Konflikt mit geltenden Gesetzen, insbesondere mit den für den Partner geltenden Anti-Boykott-Gesetzen, führt. Der Partner ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle erforderlichen Zoll-, Einfuhr- oder sonstigen behördlichen Genehmigungen und Freigaben einzuholen.

3.7. Der Partner und/oder der Zugelassene Nutzer dürfen die Inhalte der Dienste nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Babbel vervielfältigen, verarbeiten, teilen oder öffentlich wiedergeben, es sei denn dies wird durch Funktionen, welche in Dienste integriert sind, ausdrücklich gestattet.

3.8. Der Partner und der Zugelassene Nutzer dürfen die Dienste nur wie in der Dokumentation beschrieben nutzen.

3.9. Babbel kann die Nutzung der Dienste durch den Partner überwachen und kann eine Nutzung der Dienste untersagen und/oder sperren, wenn Babbel der Auffassung ist, dass der Partner und/oder ein Zugelassener Nutzer gegen die Regelungen dieser Ziffer 3 verstoßen.

4. Pflichten des Partners

4.1. Der Partner und der Zugelassenen Nutzer sind dafür verantwortlich, sich technische Geräte und damit zusammenhängende Zusatzdienste, die für die Verbindung mit, den Zugriff auf oder die sonstige Nutzung der Dienste erforderlich sind, auf eigene Kosten zu beschaffen und instand zu halten, insbesondere Hardware und Software (gemeinsam „System“), Netzwerke und Internetverbindungen. Babbels Anforderungen an die Ausstattung können in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website von Babbel eingesehen werden („Systemvoraussetzungen“).

4.2. Die Informationen im Partnerkonto müssen stets aktuell und richtig sein. Der Partner und die Zugelassenen Nutzer müssen dafür sorgen, dass Nutzerkennungen, Passwörter und ähnliche Anmeldeinformationen, die für den Zugriff auf die Dienste verwendet werden, in sicherer Weise verwendet und gespeichert werden, nicht von unbefugten Dritten eingesehen und genutzt werden können, unbefugten Dritten nicht zugänglich und nutzbar sind und im Falle einer unbefugten Offenlegung unverzüglich geändert werden. Der Partner ist verpflichtet, Babbel unverzüglich über jede unbefugte Nutzung eines Passwortes oder Accounts oder jede andere bekannte oder vermutete Verletzung der Sicherheit und jeden Missbrauch der Dienste zu informieren.

4.3. Der Partner ist für die Inhalte aller Daten und allen anderen Materials, das von dem Partner oder Nutzern über oder mit Hilfe der Dienste angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen wird (gemeinsam „Inhalte“) allein verantwortlich. Babbel ist nicht in der Lage, die von dem Partner oder den Nutzern während der Nutzung der Dienste übermittelten Informationen zu kontrollieren oder die Richtigkeit dieser Informationen zu gewährleisten.

4.4. Babbel kann, ohne vorherige Ankündigung und ohne dafür zu haften, Beschwerden oder mutmaßlichen Verletzungen der Bestellung nachgehen und Maßnahmen ergreifen, die Babbel für angemessen erachtet. Dazu gehören das Ablehnen von Inhalten, das Entfernen von Inhalten sowie das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs des Partners oder eines Nutzers zu den Diensten.

4.5. Der Partner ist verpflichtet, Babbel rechtzeitig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die Babbel vernünftigerweise zur Umsetzung einer Bestellung benötigt.

4.6. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 16 haftet der Partner für Verluste oder Schäden, die Babbel entstehen, weil der Partner oder ein Zugelassener Nutzer seine Identität/sein Passwort vorsätzlich oder fahrlässig einem Dritten offenbart hat oder weil die Identität/das Passwort auf andere Weise einem Unbefugten bekannt geworden sind.

5. Virtual Classroom

5.1. Soweit in einer Bestellung vereinbart, stellt Babbel dem Partner gemäß dieser Ziffer 5 Kostenpflichtige Dienste zur Verfügung, die es dem Partner und/oder Zugelassenen Nutzern ermöglichen, an Unterrichtseinheiten mit Sprachlehrern in einem Online Livestream, entweder als Einzelunterricht oder in Gruppen teilzunehmen. Virtual Classroom Dienste sind Dienstleistungen im Sinne des anwendbaren Rechts, weshalb Babbel darunter keinen bestimmten Erfolg schuldet.

5.2. Sofern nicht abweichend vereinbart und unbeschadet der Regelung in Ziffer 3.3 müssen Zugelassene Nutzer mindestens sechzehn (16) Jahre alt sein, um an Babbel Live teilzunehmen. 

5.3. Nach Maßgabe der Bestellung kann Babbel Virtual Classroom Dienste (a) auf der Grundlage eines Abonnements („Abonnement-basierte Virtual Classroom Dienste“) oder (b) gegen Einlösung bestimmter Guthaben („Credits“) anbieten, welche entweder bereits in der Bestellung enthalten sind und/oder in einer separaten Bestellung erworben werden („Credit-basierte Virtual Classroom Dienste“).

5.4. Im Zusammenhang mit Credit-basierten Virtual Classroom Diensten verlieren Credits (einschließlich der Berechtigung, an Virtual Classroom Einheiten teilzunehmen) ihre Gültigkeit entweder (a) zwölf (12) Monate nach ihrem Erwerb; oder (b) mit Ablauf oder Kündigung der betreffenden Bestellung, je nachdem welches Ereignis früher eintritt. Credits werden nicht zurückerstattet und nicht verzinst.

5.5. Um eine Virtual Classroom Einheit zu buchen, muss sich der Zugelassene Nutzer in seinem Nutzerkonto anmelden („Nutzerkonto“) und durch Anklicken eines Buchungsbuttons eine Buchungsanfrage abschicken. Jede Buchungsanfrage steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des angefragten Sprachlehrers zum angefragten Zeitpunkt sowie eines freien Platzes für den Zugelassenen Nutzer in der gewünschten Einheit. Mit Bestätigung der Buchungsanfrage durch Babbel gilt die Virtual Classroom Einheit für den Partner und Babbel als verbindlich vereinbart.

5.6. Die Buchung von Virtual Classroom Einheiten ist an den jeweiligen Zugelassenen Nutzer gebunden. Die Virtual Classroom Dienste sind auf eine maximale Anzahl von Einheiten pro Zugelassenem Nutzer und Kalendermonat beschränkt, wie in der Dokumentation beschrieben.

5.7. Virtual Classroom Dienste werden üblicherweise über einen Web-Browser, Videokonferenz Software eines Drittanbieters oder die Babbel App zur Verfügung gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Partners und/oder des Zugelassenen Nutzers, die Systemvoraussetzungen im Hinblick auf Virtual Classroom Dienste zu erfüllen.

5.8. Sofern Videokonferenz-Software eines Drittanbieters erforderlich ist, um an einer Virtual Classroom Einheit teilzunehmen, sind der Partner und/oder der Zugelassene Nutzer allein dafür verantwortlich, diese Videokonferenz-Software einschließlich sämtlicher Nutzungsrechte daran auf eigene Kosten zu beschaffen und Babbel gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die Verfügbarkeit und/oder zu bestimmten Funktionen der Videokonferenz-Software von Drittanbietern ab.

5.9. Inhalt und Umfang sowie Zeitpunkt und Dauer einer Virtual Classroom Einheit sind auf Babbel‘s Website oder in der Babbel-App beschrieben. Babbel kann Inhalt und Umfang einer Virtual Classroom Einheit jederzeit in geeigneter Weise in Übereinstimmung mit geltendem Recht und im Interesse des Partners anpassen und/oder ergänzen. Ziffer 2.2 findet Anwendung.

5.10. Babbel wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den gewünschten Sprachlehrer und das gewünschte Sprachniveau zu der gewünschten Zeit verfügbar zu machen. Trotzdem sind Verfügbarkeiten mitunter eingeschränkt und es können aus wichtigem Grund kurzfristige Änderungen erforderlich werden. Insbesondere kann Babbel einen vorgesehenen Sprachlehrer ohne Angabe von Gründen jederzeit vor Beginn einer Virtual Classroom Einheit durch einen gleichermaßen qualifizierten Sprachlehrer ersetzen.

5.11. Es steht Babbel frei, die spezifischen Inhalte und die Gestaltung einer Virtual Classroom Einheit nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Im Falle von Babbel Live Einzelunterricht Diensten wird Babbel wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Wünsche des Partners und/oder Zugelassener Nutzer an den Inhalt und die Gestaltung einer Einheit zu berücksichtigen. Jede Virtual Classroom Einheit kann bis zu fünf (5) Minuten administrativer Aktivitäten (z. B. Ausgeben von Hausaufgaben, Anfertigen von Notizen) beinhalten.

5.12. Die Babbel Live Richtlinien zum Teilnehmerverhalten in Virtual Classroom Einheiten („Babbel Live Code of Conduct“) sind hier abrufbar und bilden einen integralen Bestandteil dieser B2B-Bedingungen und jeder Bestellung von Virtual Classroom Diensten. Der Partner und die Zugelassenen Nutzer müssen den Babbel Live Code of Conduct jederzeit einhalten. Babbel ist nicht verantwortlich für das Verhalten anderer Nutzer, die an den Virtual Classroom Einheiten teilnehmen.

5.13. Babbel und/oder der Sprachlehrer können einen Zugelassenen Nutzer jederzeit von einer Virtual Classroom Einheit ausschließen, wenn sich der Nutzer unangemessen verhält, insbesondere wenn der Nutzer gegen den Babbel Live Code of Conduct verstößt. Eventuell für die betreffende Einheit eingelöste Credits werden vollständig verbraucht und nicht zurückerstattet.

5.14. Für den Fall, dass der Partner und/oder ein Zugelassener Nutzer den Babbel Live Code of Conduct (a) nach vorheriger Verwarnung durch Babbel und/oder den Sprachlehrer (eine mündliche Verwarnung ist ausreichend) wiederholt verletzen; oder (b) in erheblicher Weise verletzen, kann Babbel nach eigenem Ermessen (i) den Zugang des Partners und/oder des jeweiligen Zugelassenen Nutzers zu den Virtual Classroom Diensten und/oder (ii) das Partnerkonto und/oder das Nutzerkonto ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Partners und/oder des jeweiligen Zugelassenen Nutzers vorübergehend sperren. Babbel wird den Partner und den jeweiligen Zugelassenen Nutzer unverzüglich über solche Maßnahmen informieren.

5.15. Babbel kann eine Virtual Classroom Einheit ohne Angabe von Gründen bis zu vierundzwanzig (24) Stunden vor der planmäßigen Startzeit absagen. Im Falle der Krankheit des vorgesehenen Sprachlehrers oder in den in Ziffer 16.6 geregelten Fällen kann Babbel eine Virtual Classroom Einheit weniger als vierundzwanzig (24) Stunden vor der planmäßigen Startzeit absagen. In diesen Fällen ist Babbel von der Verpflichtung befreit, die jeweiligen Virtual Classroom Dienste zu erbringen.

5.16. Um wirksam zu sein, muss die Absage einer Virtual Classroom Einheit durch den Zugelassenen Nutzer über sein Nutzerkonto erfolgen.

5.17. Wenn ein Zugelassener Nutzer (a) eine gebuchte Virtual Classroom Einheit weniger als vierundzwanzig (24) Stunden vor der planmäßigen Startzeit absagt; oder (b) ganz oder teilweise nicht daran teilnimmt, (i) ist der Partner im Falle von Abonnement-basierten Virtual Classroom Diensten verpflichtet, an Babbel eine Ausgleichszahlung zu bezahlen, wie im Babbel Live Code of Conduct näher beschrieben; oder (ii) werden im Falle von Credit-basierten Virtual Classroom Diensten die jeweiligen Credits vollständig verbraucht und nicht zurückerstattet. In solchen Fällen steht es dem Partner steht frei, nachzuweisen, dass Babbel kein Schaden erlitten hat oder dass ein Schaden wesentlich niedriger ist als der geschuldete Ausgleichsbetrag oder der Wert der verbrauchten Credits. Babbel behält sich vor, weitergehende Schäden geltend zu machen.

5.18. Zugelassene Nutzer dürfen sämtliches von Babbel und/oder einem Sprachlehrer im Zusammenhang mit Virtual Classroom Diensten zur Verfügung gestellte Übungsmaterial ausschließlich zur persönlichen Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Virtual Classroom Einheit sowie zu persönlichen Informationszwecken verwenden. Der Partner und Zugelassene Nutzer dürfen Übungsmaterial ohne die schriftliche Zustimmung von Babbel nicht vervielfältigen, verarbeiten, verteilen oder zur öffentlichen Wiedergabe verwenden. Der Partner und Zugelassene Nutzer dürfen keine Video- und/oder Audioaufzeichnungen von Virtual Classroom Einheiten anfertigen und dürfen nicht gestatten, dass Dritte dies tun.

6. Wartung und Support für Kostenpflichtige Dienste

6.1. Vorbehaltlich der Bezahlung der Gebühren durch den Partner bietet Babbel für Kostenpflichtige Dienste Wartungs- und Supportleistungen in dem Umfang an, der sich aus der Bestellung ergibt. Dabei bezeichnet „Support“ Babbels Verpflichtung, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um auf berechtigte Supportanfragen des Partners zu Kostenpflichtigen Diensten in angemessener Zeit zu reagieren, indem Babbel an der Fehlersuche mitwirkt und Unterstützung leistet. „Wartung“ bezeichnet für Kostenpflichtige Dienste Babbels Verpflichtung, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Störungen und sogenannte Bugs zu beheben sowie die Aktualisierungen und Upgrades bereitzustellen, welche von Babbel nach eigenem Ermessen veröffentlicht werden.

6.2. Der Babbel Support steht dem Partner per E-Mail über b2bsupport@babbel.com oder über eine andere von Babbel zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse und/oder über den Livechat auf Babbels Website und/oder unter der auf der ebenfalls dort angegebenen Telefonnummer zur Verfügung. Der Support erfolgt jeweils von Montag bis Freitag während der regulären Geschäftszeiten in allen Gebieten, in denen Babbel Service Center unterhält.

6.3. Babbel unternimmt angemessene Anstrengungen, die geltenden Industriestandards entsprechen, um Kostenpflichtige Dienste so zu warten, dass Störungen und Unterbrechungen der Kostenpflichtigen Dienste minimiert werden. Der Partner kann Babbel Störungen per E-Mail an b2bsupport@babbel.com oder an jede andere von Babbel zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse und/oder über den Livechat auf der Website von Babbel melden. Babbel unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sämtliche gemeldete Fehler rechtzeitig zu beheben, vorausgesetzt, dass (a) der Partner Babbel eine detaillierte Beschreibung des Fehlers und seiner Reproduzierbarkeit übermittelt und (b) dies abhängig von der Priorität des Fehlers erfolgt, welche von Babbel nach eigenem Ermessen bestimmt wird.

7. Verfügbarkeit der Kostenpflichtigen Dienste

7.1. Vorbehaltlich der Bezahlung der Gebühren durch den Partner stellt Babbel dem Partner Kostenpflichtige Dienste gemäß dieser Ziffer 7 zur Verfügung.

7.2. Babbel unternimmt angemessene Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass dem Partner die Kostenpflichtigen Dienste über das Internet nicht weniger als neunundneunzig Komma fünf Prozent (99,5 %) des Kalenderjahres (basierend auf vierundzwanzig (24) Stunden pro Tag und sieben (7) Tagen pro Woche) zur Verfügung stehen, ausgenommen (a) temporäre Nichtverfügbarkeit aufgrund von planmäßigen oder außerplanmäßigen Wartungsarbeiten sowie (b) Nichtverfügbarkeit aus Gründen, auf die Babbel keinen Einfluss hat. Babbel unternimmt angemessene Anstrengungen, um planmäßige Unterbrechungen der Dienste im Voraus anzukündigen.

7.3. Babbel ist nicht verpflichtet, dem Partner und/oder einem Zugelassenen Nutzer die Voraussetzungen für einen Zugang zu den Kostenpflichtigen Diensten, wie etwa einen Internetzugang, bereitzustellen. Ziffer 4.1 findet Anwendung.

8. Zusätzliche Leistungen

8.1. Babbel kann, wenn und soweit eine Bestellung dies vorsieht, für den Partner zusätzliche Leistungen (wie z. B. On-boarding Trainings) erbringen („Zusätzliche Leistungen“). Sofern nicht abweichend vereinbart, stellen Zusätzliche Leistungen Dienstleistungen im Sinne des geltenden Rechts dar, weshalb Babbel darunter keinen bestimmten Erfolg schuldet.

8.2. Soweit dies für die Erbringung Zusätzlicher Leistungen durch Babbel erforderlich ist, arbeitet der Partner in angemessener Weise mit Babbel zusammen und stellt Babbel gegebenenfalls notwendige Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

8.3. Mitarbeiter oder Vertreter des Partners dürfen Mitarbeitern von Babbel keine Weisungen erteilen. Anfragen, die sich im Zusammenhang mit Zusätzlichen Leistungen ergeben, müssen von dem zuständigen Ansprechpartner des Partners an den zuständigen Ansprechpartner von Babbel gerichtet werden. Die Mitarbeiter von Babbel dürfen nicht in die betriebliche Organisation des Partners eingegliedert werden. Babbel entscheidet nach eigenem Ermessen, wie und wo Babbels Ressourcen (einschließlich der Mitarbeiter von Babbel) eingesetzt werden und plant Babbels Leistungserbringung in Übereinstimmung mit der Bestellung.

8.4. Der Partner ist verpflichtet, Babbel Spesen und andere Kosten, die in Verbindung mit der Erbringung Zusätzlicher Leistungen entstanden sind, nach Aufwand zu erstatten.

9. Gebühren | Zahlungsbedingungen | Aufrechnungsbeschränkung | Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts

9.1. Der Partner ist verpflichtet, die in der Bestellung vereinbarten Gebühren für Kostenpflichtige Dienste und Zusätzliche Leistungen (gemeinsam „Gebühren“) an Babbel zu bezahlen.

9.2. Der Partner ist verpflichtet, Babbel alle Gebühren zu bezahlen, die sich daraus ergeben, dass der Partner den in der Bestellung festgelegten Umfang der Nutzung der Kostenpflichtigen Dienste überschreitet oder zu deren Zahlung er aus anderen Gründen verpflichtet ist.

9.3. Falls die Anzahl der aktiven Lizenzen eines Partnerkontos unter die Anzahl fällt, die der Partner ursprünglich für die jeweils aktuelle Laufzeit bestellt hat, schuldet der Partner weiterhin die in der jeweiligen Bestellung vereinbarten Gebühren.

9.4. Mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechzig (60) Tagen vor dem Ende der Anfänglichen Laufzeit oder vor dem Ende der aktuellen Verlängerten Laufzeit, kann Babbel die Gebühren mit Wirkung für die jeweils darauffolgende Verlängerte Laufzeit ändern.

9.5. Sofern nicht anders angegeben, ist der Partner verpflichtet, zur Zahlung der Gebühren eine auf der Website von Babbel angebotene Zahlungsmethode zu verwenden. Soweit Zahlung gegen Rechnung vereinbart wird, muss der vollständige Betrag binnen dreißig (30) Tagen nach dem Versand der Rechnung bei Babbel eingehen. Babbel wird Rechnungen in der Regel elektronisch versenden.

9.6. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich aller anfallenden Steuern, Zölle und Abgaben jeder Art, welche von dem Partner zu tragen sind.

9.7. Babbel kann durch Mitteilung in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) den Zugang des Partners zu den Diensten in Übereinstimmung mit geltendem Recht sperren, wenn Zahlungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach deren Fälligkeitsdatum bei Babbel eingehen.

9.8. Der Partner ist nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Babbel aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, wenn seine Forderungen (a) rechtskräftig festgestellt; (b) unbestritten; oder (c) von Babbel anerkannt worden sind.

10. Laufzeit | Kündigung

10.1. Die Laufzeit einer Bestellung beginnt zu dem darin bezeichneten Zeitpunkt. Wenn kein solches Datum angegeben ist, beginnt jede Bestellung für Kostenlose Dienste oder für Kostenpflichtige Dienste, wenn der erste Zugelassene Nutzer auf die Dienste zugreift.

10.2. Jede Bestellung über Kostenfreie Dienste bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, sofern sie nicht im Einklang mit der Bestellung einschließlich dieser B2B-Bedingungen gekündigt wird („Kostenfreier Zeitraum“). Babbel oder der Partner können eine Bestellung über Kostenfreie Dienste jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

10.3. Soweit nicht abweichend vereinbart, bleibt jede Bestellung über Kostenpflichtige Dienste für die Dauer der in der Bestellung festgelegten ursprünglichen Laufzeit („Anfängliche Laufzeit“) in Kraft. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, verlängert sich die Anfängliche Laufzeit automatisch und fortlaufend um jeweils einen weiteren Zeitraum, der der Dauer der Anfänglichen Laufzeit entspricht (jeweils eine „Verlängerte Laufzeit“), wenn die Bestellung nicht von Babbel oder dem Partner mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweils aktuellen Laufzeit gekündigt wird. Der Partner kann eine Bestellung über Kostenpflichtige Dienste nicht mit Wirkung vor Ablauf der Anfänglichen Laufzeit oder der jeweiligen Verlängerten Laufzeit ordentlich kündigen.

10.4. Bestellungen über Zusätzliche Leistungen bleiben solange in Kraft, wie in der jeweiligen Bestellung vereinbart. Babbel oder der Partner können jede Bestellung von Zusätzlichen Leistungen aus wichtigem Grund in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Bestellung und dem geltenden Recht kündigen.

10.5. Das Recht des Partners und Babbels Recht zur außerordentlichen Kündigung der Bestellung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund besteht für beide Parteien insbesondere dann, wenn die andere Partei die Bestellung in wesentlicher Weise verletzt und der Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Anzeige derselben (eine einfache E-Mail ist ausreichend) abgeholfen wird. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne besteht für Babbel auch, wenn (a) der Partner sich für mehr als fünfundvierzig (45) Tage in Zahlungsverzug befindet; (b) der Partner und/oder ein Zugelassener Nutzer gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß Ziffer 3 verstoßen; (c) der Partner und/oder ein Zugelassener Nutzer gegen den Babble Live Code of Conduct verstoßen; oder (d) der Partner seine fälligen Zahlungen einstellt oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenssituation eintritt.

11. Eingeschränkte Gewährleistung für Kostenpflichtige Dienste

11.1. Der Partner hat sich vergewissert und überprüft, dass die Dienste, wie in der Dokumentation beschrieben, seinen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen. Dem Partner sind die wesentlichen Funktionen und Merkmale der Dienste bekannt. Der Umfang, die Art und die Qualität der Dienste werden durch diese B2B-Bedingungen, die Bestellung und die Dokumentation bestimmt. Andere Informationen oder Bedingungen werden nur dann Bestandteil der Bestellung, wenn der Partner und Babbel dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben oder wenn Babbel dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Testprogramme etc. sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen. Die Abgabe einer Garantie ist nur wirksam, wenn sie von Babbels Geschäftsführung schriftlich bestätigt wird.

11.2. Babbel gewährleistet, dass die Kostenpflichtigen Dienste die wesentlichen Funktionen aufweisen, die in der jeweils aktuellen Dokumentation der jeweiligen Version der Kostenpflichtigen Dienste beschrieben sind. Bei einem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist Babbel verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Kostenpflichtigen Dienste so anzupassen, dass sie im Wesentlichen der Dokumentation entsprechen. Sofern Babbel nicht in der Lage ist, die betroffene Funktion innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Anzeige des Verstoßes im Wesentlichen wiederherzustellen, kann der Partner die Bestellung durch schriftliche Mitteilung kündigen und eine anteilige Rückzahlung solcher Gebühren erhalten, die von dem Partner gegebenenfalls im Voraus für einen nicht genutzten Zugang zu Kostenpflichtigen Diensten bezahlt worden sind. Der Partner darf die vorgenannten Rechte nur dann ausüben, wenn der Partner Babbel derartige Verstöße schriftlich anzeigt und die Kostenpflichtigen Dienste in Übereinstimmung mit der Dokumentation genutzt hat. Eine nach geltendem Recht etwa bestehende verschuldensunabhängige Haftung von Babbel für das Vorhandensein anfänglicher Mängel ist ausgeschlossen. Schadensersatzforderungen des Partners, welche auf einer Verletzung dieser Gewährleistung beruhen, unterliegen den Beschränkungen gemäß Ziffer 16.

11.3. Der Partner ist unter keinen Umständen dazu berechtigt, den Quellcode der Dienste zu erhalten.

12. Vertraulichkeit | Partnerdaten

12.1. Der Partner und Babbel sind sich bewusst, dass sie untereinander bestimmte geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen, die sich auf die Unternehmenstätigkeit von Babbel oder des Partners beziehen („Vertrauliche Informationen“), ausgetauscht haben oder austauschen werden. Vertrauliche Informationen von Babbel schließen nicht öffentliche Informationen in Bezug auf Merkmale, Funktionen und Leistungsfähigkeit der Dienste ein, sind jedoch nicht auf diese beschränkt. Die Vertraulichen Informationen des Partners schließen alle nichtöffentlichen Daten, die der Partner Babbel zur Verfügung stellt, um die Bereitstellung der Dienste zu ermöglichen oder die der Partner während der Nutzung der Dienste zur Verfügung stellt, ein („Partnerdaten“).

12.2. Der Partner und Babbel unternehmen angemessene Anstrengungen, um die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu schützen und solche Vertraulichen Informationen (außer zur Erbringung der Dienste oder auf eine andere nach diesen B2B-Bedingungen zulässige Weise) nicht zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Die vorgenannte Verpflichtung der Parteien endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren nach der Offenlegung dieser Informationen und besteht nicht in Bezug auf Informationen, von denen der Partner oder Babbel jeweils nachweisen können, dass (a) diese der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden; (b) diese vor deren Erhalt bereits im Besitz der empfangenden Partei waren; (c) diese dem Partner oder Babbel rechtmäßig ohne Einschränkungen durch Dritte zugänglich gemacht wurden; (d) diese unabhängig und ohne die Verwendung von Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (e) dass diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenbart werden müssen.

12.3. Babbel hat das Recht, Daten und andere Informationen, die sich auf die Erbringung, die Verwendung und die Leistungsfähigkeit verschiedener Aspekte der Dienste und damit verbundener Systeme und Technologien beziehen (insbesondere Informationen, die die Partnerdaten betreffen, und Daten, die davon abgeleitet wurden), zu erfassen und zu analysieren, und Babbel steht es (während und nach Ende der Laufzeit der Bestellung) frei, (a) solche Daten und Informationen zu nutzen, um die Dienste zu verbessern und weiterzuentwickeln sowie diese zum Zwecke anderer Entwicklungen, Diagnose- und Korrekturmaßnahmen zu nutzen, die in Verbindung mit den Diensten und anderen Angeboten von Babbel stehen; und (b) diese Daten und Informationen ausschließlich in aggregierter oder sonstiger anonymisierter Form in Verbindung mit Babbels Geschäftsbetrieb weiterzugeben.

13. Eigentumsrechte | Markennamen und Logos | Nutzung von Feedback

13.1. Babbel und Babbels Auftragnehmer sind und bleiben Eigentümer aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechte, Datenbankrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken und aller anderen Rechten an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit den Diensten, insbesondere den Lehrinhalten und didaktischen Methoden. Der Partner erkennt an, dass die nach einer Bestellung gewährten Rechte dem Partner keine Eigentumsrechte an den Diensten verschaffen.

13.2. Sämtliche Rechte an den Partnerdaten und allen Inhalten, sowie an Daten, die auf den Partnerdaten oder Inhalten basieren oder davon abgeleitet sind, verbleiben beim Partner. Der Partner gewährt Babbel ein einfaches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht, die Partnerdaten und Inhalte ausschließlich in Verbindung mit der Erbringung der Dienste zu nutzen. Babbel haftet nicht für die Partnerdaten oder Inhalte.

13.3. Der Partner stimmt zu, dass sich Babbel in Marketingmaterialien und auf der Webseite von Babbel unter Nennung des Firmennamens des Partners, der Abbildung seines Logos sowie einer kurzen Beschreibung auf den Partner beziehen darf.

13.4. Der Partner kann Babbel gelegentlich Vorschläge für neue Eigenschaften oder Funktionen der Dienste unterbreiten oder sonstiges Feedback zu den Diensten geben. Es steht Babbel frei solche Vorschläge oder solches Feedback zu berücksichtigen. Der Partner gewährt Babbel kostenfrei ein vollständig abgegoltenes, unbefristetes, unterlizenzierbares Recht, ein solches Feedback zu jeglichem Zweck zu nutzen.

14. Datenschutz

14.1. Der Partner und Babbel werden jederzeit die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der EU Datenschutz Grundverordnung („DSGVO“), einhalten.

14.2. Für den Fall, dass die Bereitstellung der Dienste die Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf den Partner einschließt, verarbeitet Babbel diese Daten ausschließlich als ‚Verarbeiter‘ im Namen des Partners, der als für die Verarbeitung ‚Verantwortlicher‘ handelt, jeweils wie in geltendem Datenschutzrecht, insbesondere der DSGVO, definiert. Soweit dies gesetzlich erforderlich ist, schließt Babbel mit dem Partner eine schriftliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

14.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Babbel wird in Babbels Datenschutzerklärung, die hier abgerufen werden kann, näher erläutert.

14.4. Der Partner ist allein dafür verantwortlich, zu gewährleisten, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten des Partners durch Babbel im Einklang mit allen einschlägigen Arbeitsverhältnissen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und anwendbarem Arbeitsrecht steht.

 15. Freistellungsverpflichtung

15.1. Unbeschadet der sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Haftung des Partners ist der Partner verpflichtet, Babbel und etwaige Verbundene Unternehmen von Babbel, Beschäftigte und Subunternehmer sowie Lieferanten und Händler von Babbel auf Kosten des Partners gegen Forderungen Dritter zu verteidigen, davon freizustellen und Babbel schadlos zu halten, soweit solche Forderungen aus einem Verstoß gegen die Regelungen in Ziffer 3, den Babbel Live Code of Conduct oder anderweitig im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Partner entstehen oder geltend gemacht werden. Der Partner ist verpflichtet, alle Kosten und Schadensersatzforderungen, die rechtskräftig von einem zuständigen Gericht aufgrund einer solchen Forderung rechtskräftig zum Nachteil von Babbel festgestellt werden, in vollem Umfang zu bezahlen. Ein „Verbundenes Unternehmen“ ist jedes Unternehmen, das Babbel direkt oder indirekt kontrolliert, das von Babbel kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle mit Babbel steht bzw. das eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Babbel ist, wobei unter ‚Kontrolle‘ der direkte oder indirekte Besitz von mindestens einundfünfzig Prozent (51%) der Anteile oder der wirtschaftlichen Berechtigung an einem Unternehmen zu verstehen ist.

15.2. In Verbindung mit einem Freistellungsanspruch nach dieser Ziffer 15 muss Babbel den Partner umgehend über solche Forderungen Dritter informieren, aufgrund derer Babbel annimmt, berechtigt zu sein vom Partner Freistellung zu verlangen. Unterlässt Babbel eine solche Information, entbindet den Partner dies nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer 15, es sei denn, das Unterlassen der Information beeinträchtigt die Rechtsverteidigung des Partners gegen eine solche Forderung wesentlich. Babbel kann auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen die Rechtsverteidigung unterstützen, jedoch obliegt es dem Partner, geeignete Maßnahmen zur Verteidigung zu ergreifen und etwaige Vergleichsverhandlungen zu führen. Ein Vergleich, der Babbel rechtlich binden würde, wird erst wirksam, wenn Babbel ihm schriftlich zugestimmt hat; die Zustimmung darf von Babbel nicht ungerechtfertigt verweigert, Bedingungen unterworfen oder verzögert werden.

15.3. Babbel wird den Partner auf eigene Kosten gegen Forderungen Dritter verteidigen (oder diese nach Wahl von Babbel vergleichsweise beilegen), sofern im Zusammenhang mit solchen Forderungen behauptet wird, dass die Dienste ein Patent, ein Urheberrecht, ein Markenrecht oder ein Geschäftsgeheimnis Dritter verletzen oder missbräuchlich nutzen. Babbel wird sämtliche Kosten und Schadensersatzpflichten, die von einem zuständigen Gericht infolge einer solchen Forderung zum Nachteil des Partners rechtskräftig festgestellt werden, begleichen. Sofern die Nutzung der Dienste Gegenstand einer solchen Forderung ist oder dies nach alleinigem Ermessen von Babbel werden kann, kann Babbel, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (a) die relevanten Dienste durch funktional gleichwertige Dienste ersetzen, die keine Rechte verletzt; (b) ein Recht zur weiteren Nutzung des betreffenden Dienstes durch den Partner einholen; oder (c) die Bestellung unverzüglich vollständig oder teilweise kündigen und Gebühren, die gegebenenfalls im Voraus für die betreffenden Dienste bezahlt worden sind, anteilig (ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung) zurückzahlen. Diese Pflicht von Babbel besteht nicht: (a) wenn die Dienste von dem Partner oder von einem Dritten im Verantwortungsbereich des Partners verändert worden sind; (b) wenn die Dienste mit anderen Produkten, Anwendungen oder Prozessen kombiniert worden sind, die nicht von Babbel bereitgestellt werden, sofern die mutmaßliche Verletzung durch eine solche Kombination verursacht wurde; oder (c) im Falle einer nicht autorisierten Nutzung der Dienste.

15.4. Die Rechte des Partners unter dieser Ziffer 15 sind im Hinblick auf Forderungen des Partners aufgrund einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten und Geschäftsgeheimnissen Dritter abschließend.

16. Haftungsbeschränkung

16.1. Babbel haftet unbeschränkt für (a) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Babbel, Babbels gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch Babbel oder Babbels gesetzliche Vertreter; (c) vorsätzlich verursachte Schäden durch nicht in (b) genannte Erfüllungsgehilfen von Babbel; (d) Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und (e) Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

16.2. Babbel haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Babbel, Babbels gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Bestellung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten durch (a) leichte Fahrlässigkeit von Babbel, Babbels gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten; oder (b) leichte oder grobe Fahrlässigkeit von nicht in (a) genannten Erfüllungsgehilfen von Babbel erfolgt, ist die Haftung von Babbel der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für Babbel zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

16.3. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 16.1 und 16.2 haftet Babbel nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die (a) leicht fahrlässig durch Babbel, Babbels gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte; oder (b) leicht oder grob fahrlässig durch nicht in (a) genannte Erfüllungsgehilfen von Babbel verursacht werden.

16.4. Babbel haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die entstanden wären, wenn der Partner ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätte.

16.5. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 16.1 ist die Haftung von Babbel für Schäden aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung, sei es aus Vertrag, Delikt oder aus anderen Gründen, beschränkt auf einen Betrag von einhundertfünfzig Prozent (150 %) der Summe der Gebühren unter der betroffenen Bestellung.

16.6. Babbel steht nicht dafür ein, dass der Partner oder Zugelassene Nutzer durch die Nutzung der Dienste einen bestimmten Sprachlernfortschritt oder Sprachlernerfolg erzielen.

16.7. Weder Babbel noch der Partner haftet für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erfüllung der Bestellung einschließlich dieser B2B-Bedingungen, soweit eine solche Nichterfüllung oder Verzögerungen durch höhere Gewalt verursacht werden, d. h. durch Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit der Parteien eintreten.

16.8. Eine über die in dieser Ziffer 16 geregelten Fälle hinausgehende Haftung von Babbel ist ausgeschlossen.

17. Übertragung | Novation

17.1. Der Partner darf eine Bestellung nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Babbel übertragen; eine Übertragung, die gegen diese Ziffer 17 verstößt, ist nichtig. Babbel kann eine Bestellung und/oder alle damit verbundenen Rechte nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise an Dritte abtreten oder auf diese übertragen.

17.2. Der Partner ist auf Verlangen von Babbel verpflichtet, unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von vierzehn (14) Tagen, eine Novationsvereinbarung in einer von Babbel vorgegebenen angemessenen Form abzuschließen, damit Babbel die Rechte gemäß dieser Ziffer 17 ausüben kann.

17.3. Unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften darf der Partner seine Rechte und Pflichten aus einer Bestellung und diesen B2B-Bedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Babbel abtreten.

18. Vollständige Vereinbarung | Salvatorische Klausel | Änderungen

18.1. Eine Bestellung einschließlich dieser B2B-Bedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Partner und Babbel in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen Babbel und dem Partner in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt diese aus.

18.2. Sollte eine Regelung einer Bestellung, einschließlich dieser B2B-Bedingungen, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was Babbel und der Partner nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung und der Bestellung in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Umfang am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Umfang. Das Vorstehende gilt auch für eine etwaige von Babbel und dem Partner nicht beabsichtigte Regelungslücke in der Bestellung einschließlich dieser B2B-Bedingungen.

18.3. Unbeschadet der Regelung in Ziffer 20 müssen Änderungen oder Ergänzungen einer wirksamen Bestellung schriftlich erfolgen (Austausch einfacher E-Mails reicht aus). Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten.

19. Änderungen dieser B2B-Bedingungen

19.1. Babbel kann diese B2B-Bedingungen für bestehende Bestellungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Jede Änderung dieser B2B-Bedingungen wird dem Partner in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) mindestens vier (4) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Der Partner kann der Änderung vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung gilt als von dem Partner angenommen, wenn der Partner der Änderung nicht vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht. Babbel wird den Partner in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.

19.2. Babbel kann diese B2B-Bedingungen für zukünftige Bestellungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen abändern und/oder aktualisieren.

20. Geltendes Recht | Gerichtsstand

20.1. Jede Bestellung und alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung oder deren Gegenstand oder deren Zustandekommen entstehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

20.2. Für die Beilegung von vertraglichen oder außervertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüchen, die aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung oder deren Vertragsgegenstand oder Abschluss entstehen, sind die Gerichte in Berlin (Deutschland) ausschließlich zuständig.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Die Person, die eine Bestellung einschließlich dieser B2B-Bedingungen für den Partner unterzeichnet oder sonst annimmt, sichert zu, dass sie durch alle erforderlichen und geeigneten unternehmerischen Schritte ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde, die Bestellung im Namen des Partners abzuschließen.

21.2. Durch eine Bestellung kommt kein(e) Vertretungsverhältnis, Partnerschaft, Beteiligungsgesellschaft oder Beschäftigungsverhältnis zustande, und der Partner ist nicht befugt, Babbel in jeglicher Weise rechtlich zu binden. Es findet keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) statt.

Babbel GmbH

Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Deutschland, HRB 110215

Juli 2022