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Personalmanagement

Mit steuerfreien Geschenken an Mitarbeiter:innen punkten Sie gleich doppelt

Anika Wegner
Veröffentlicht: 11 Oktober 2023
Upgedatet: 18 Oktober 2024
Fröhliche Mitarbeiter:innen feiern im Büro ein Jubiläum mit Konfetti und Geschenken.


Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft und tragen zu guten Beziehungen zwischen Schenkenden und Beschenkten bei. Das gilt nicht nur privat, sondern auch im Arbeitsleben. Mit den richtigen Geschenken zeigen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden, dass sie ihnen Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen.

Wichtig für Arbeitgeber ist allerdings, dass Geschenke an die Mitarbeiter:innen steuerfrei bleiben und darauf keine Sozialabgaben fällig werden. Der Gesetzgeber sieht hierfür bestimmte Rahmenbedingungen vor, die wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen. 

Inhaltsverzeichnis

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Was sind steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter:innen und warum lohnt sich die Investition?

Mitarbeitergeschenke sind Zuwendungen, die Arbeitnehmende zusätzlich zu ihrem regulären Arbeitslohn erhalten. Unter Beachtung bestimmter Freigrenzen sind diese für Unternehmen steuerfrei und Arbeitgeber können sich damit an die gesamte Belegschaft oder an individuelle Arbeitnehmende wenden.

Ob zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit, beim Firmenjubiläum oder zu Weihnachten: Mitarbeitergeschenke drücken Wertschätzung und Anerkennung aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden der Belegschaft und zu einem angenehmen Betriebsklima. Gut ausgewählte Geschenke fördern die Arbeitsmotivation und -zufriedenheit der Mitarbeitenden. Hiermit tragen sie auch zu einer nachhaltigen Bindung an das Unternehmen bei.

Damit Geschenke an Mitarbeiter:innen steuerfrei bleiben, muss das Unternehmen sie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn und in Form von Sachzuwendungen gewähren. Sachzuwendungen bleiben in einem bestimmten Rahmen steuer- und sozial abgabenfrei. Dagegen müssen Geldgeschenke ebenso wie alle anderen Bezüge durch den Arbeitgeber und den beschenkten Arbeitnehmenden regulär versteuert werden. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Punkt.

Welche Grenzen gelten bei steuerfreien Geschenken für Mitarbeiter:innen?

Damit Geschenke an die Mitarbeiter:innen steuerfrei bleiben, sind die folgenden Grenzen und Regeln zu beachten:

  • Sachzuwendungen (Gutscheine, Produkte, Zuschüsse etc.) bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Freigrenze von 50 Euro monatlich nicht überschritten wird.
  • Zuwendungen anlässlich persönlicher Ereignisse (z. B. zu einem Firmenjubiläum, Geburtstag, Hochzeit, der Geburt eines Kindes und anderen Anlässen) sind bis zum Freibetrag von 60 Euro monatlich steuerfrei. Wenn in einem Monat mehrere Anlässe gegeben sind, fallen auch auf wiederholte Zuwendungen keine Steuern an.
  • Geldgeschenke sind grundsätzlich zu versteuern.
  • Für Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern) können sogar zweimal im Jahr jeweils bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter:in steuerfrei zugewendet werden.
  • Für die eigenen Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens gibt es einen Personalrabatt-Freibetrag von bis zu 1.080 Euro pro Jahr.
  • Als Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuerfrei an ihre Mitarbeiter:innen zahlen. Dies gilt noch bis zum 31. Dezember 2024.
  • Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmenden dienen (z. B. für einen Sprachkurs), sind komplett steuerfrei.
Fröhliche Mitarbeiter:innen feiern im Büro ein Jubiläum mit Konfetti und Geschenken.

Welche Vorteile erhalten Arbeitgeber durch steuerfreie Mitarbeitergeschenke?

Durch Mitarbeitergeschenke steigern Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Durch die Sachzuwendungen motivieren sie ihre Mitarbeitenden und belohnen sie gleichzeitig für gute Leistungen und ihr Engagement für ihre Arbeit.

Übrigens sind Mitarbeitergeschenke gerade in Krisenzeiten wichtig: Die symbolische Wertschätzung trägt dazu bei, die Mitarbeitenden enger zusammenzuschweißen und das ganze Unternehmen gut durch unsicheres Fahrwasser zu bringen. Für Unternehmen besteht derzeit die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszuzahlen, welche diese bestimmt zu schätzen wissen.

🎁 Suchen Sie steuerfreie Weihnachtsgeschenke?

Sehen Sie sich auch diese Blogposts an, um schöne Geschenke für Ihre Mitarbeiter:innen zu Weihnachten zu finden:

Welche steuerfreien Geschenke sind bei Mitarbeiter:innen beliebt?

Damit Mitarbeitergeschenke tatsächlich einen Beitrag zu guten, wertschätzenden Beziehungen im Unternehmen leisten, ist eine überlegte Auswahl dieser Zuwendungen wichtig. Mitarbeiter:innen sollten sich über das Geschenk der Firma freuen und von dem Sachbezug auch in ihrem Alltag profitieren können.

Optimal geeignet sind hochwertige Produkte oder Gutscheine, mit denen Unternehmen gleichzeitig die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Arbeitnehmenden erfüllen.

Beliebte Mitarbeitergeschenke sind beispielsweise:

  • Warengutscheine
    Bei Warengutscheinen kann es sich um direkte Sachzuwendungen des Unternehmens, wie zum Beispiel subventionierte Mitarbeiterverkäufe oder Gutscheine von Vertragspartnern, handeln. Beispiele dafür sind Tank- und Essensgutscheine oder auch aufladbare Geschenkkarten, die an beliebten Orten verwendet werden können.
    Damit solche Sachbezüge steuerfrei bleiben, dürfen sie den Freibetrag von 50 Euro monatlich nicht überschreiten. Der Umtausch in eine Bargeldauszahlung muss bei Gutscheinen ausgeschlossen sein.
  • Fitness-Geschenke
    Auch sogenannte Fitness-Geschenke sind sehr beliebte Geschenke für Mitarbeiter:innen. Zu den Klassikern untern den Sachbezügen zählen mittlerweile Zuschüsse für eine Mitgliedschaft im Fitness-Studio oder die Bereitstellung eines Firmenfahrrads. Auch hier gilt der Freibetrag von bis zu 50 Euro monatlich.
  • Persönliche Weiterbildungen
    Auch Zuwendungen, die der geistigen Fitness und der persönlichen Weiterbildung dienen, stehen bei vielen Arbeitnehmenden hoch im Kurs. Solche Weiterbildungsleistungen sind sogar komplett steuerfrei, wenn sie die Arbeit des Mitarbeitenden verbessert. Eine besonders nachhaltige und gleichzeitig unterhaltsame Option ist hierbei das Lernen einer neuen Sprache.  
    Mit digitalen Sprachkursen für Unternehmen, zum Beispiel von Babbel for Business, können Mitarbeitende flexibel und individuell eine Sprache ihrer Wahl lernen. Diese neuen Kenntnisse kommen den Lernenden sowohl privat als auch im Beruf zugute, denn Sprachenlernen fördert gleichzeitig die kommunikative Kompetenz und das interkulturelle Verständnis.
  • Helfer für Haus, Küche und Büro
    Auch praktische Helfer für zu Hause und im Office sind bei den Beschenkten gern gesehen und sind bis zur Freigrenze von 50 Euro monatlich steuerfrei. Für Unternehmen empfiehlt es sich, bei solchen Sachbezügen ein Thema zu formulieren, bei dem sie sicher sein können, dass sich alle oder zumindestens der Großteil der Mitarbeitenden dafür interessieren.  
    Hochwertige Küchengeräte, edle Schreibgeräte, exklusive Hüllen für Smartphones und Smartphone-Zubehör, Trinkbecher fürs Büro und unterwegs, aber auch ein Faszienball für aktive Entspannung bei der Arbeit sind Beispiele für gelungene, praktische Geschenke.
  • Betriebsfeiern
    Betriebsveranstaltungen, wie z. B. Weihnachtsfeiern, sind für viele Arbeitnehmende echte Höhepunkte. Als Geschenke an die Mitarbeiter:innen sind sie dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeberbeitrag hierzu die Freigrenze von 110 Euro pro Person nicht überschreitet.  
    Diese Freigrenze kann der Arbeitgeber seinem Team sogar zweimal im Jahr zuwenden. Die steuerfreie Zuwendungspauschale von 50 Euro pro Monat kann hier gegebenenfalls hinzugerechnet werden.

🎁 Tipp von Babbel

In einem weiteren Blogpost geben wir Ihnen konkrete Vorschläge für budgetfreundliche Mitarbeitergeschenke. Jetzt reinschauen und Geschenke entdecken, über die sich Ihre Angestellten freuen werden!

Fazit: Mit steuerfreien Mitarbeitergeschenken zweifach punkten

Die Vorteile bei der Steuer durch Sachzuwendungen sollten sich Unternehmen auf keinen Fall entgehen lassen. Sie fördern damit die Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung und zeigen Arbeitnehmenden auch und gerade in Krisenzeiten, dass ihre individuelle Leistung wichtig ist und durch den Arbeitgeber gewürdigt wird. Gleichzeitig tragen Geschenke an Mitarbeitende dazu bei, die Lohnkosten des Unternehmens zu begrenzen, da sie eine wirkungsvolle Alternative oder Ergänzung zu Gehaltserhöhungen sind.

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Anika Wegner

SEO Content & Blog Manager — Sprache als Zugang zu anderen Kulturen ist ein Thema, das Anika sehr am Herzen liegt. Deshalb schreibt sie bei Babbel über Themen, wie Unternehmen von Sprachlernlösungen profitieren können.

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